ARISTOKRATISCHE ASSOZIATION der SLOWAKEI

Mitglieder - Aufnahmeprotokoll
Mitgliederstrukur der AAS

0. Freiwillige der AAS
            Freiwilliger der AAS kann jeder sein, der bei der Erreichung der Ziele der AAS selbstlos helfen, dabei aber nicht an Mitgliederpflichten gebunden sein möchte. Zur Evidenz als Freiwilliger der AAS genügt seine kostenfreie Registrierung im AAS. Als Zeichen der Zugehörigkeit zur AAS kann er sich (muß aber nicht) das patinierte Abzeichen der AAS kaufen.
   
         Auf der Grundlage der Registrierung spricht die AAS den Freiwilligen je nach aktueller Notwendigkeit an und bietet ihm direkte Beteiligung an ihren Tätigkeiten an.
   
         Die Freiwilligen der AAS ist die zahlreichste und besonders gebrauchte Gruppe im Rahmen der Mitgliederstruktur der AAS und für die AAS ist sie das wichtige Glied der Verbindung zur Öffentlichkeit.

1. Mitgliedschaft
            Mitglied der AAS wird jeder, der erfolgreich die Aufnahmehandlung durchschritten und bei der Aufnahmezeremonie das Aufnahmedekret mit der Registriernummer, das AAS–Abzeichen und den Mitgliedsausweis bekommen hat.
   
         Das Mitglied der AAS ist im Mitdliedsregister registriert. Diese Registrierung ist unvermeidliche Bedingung für die spätere Erneuerung oder Beglaubigung des Adelsstandes, bzw. für die Nobilitierung.

a) Die reguläre Mitgliedschaft in der AAS unterteilt sich in formale und aktive Mitgliedschaft.
   
         Formelles Mitglied der AAS ist das Mitglied, welches weder eine aktive Tätigkeit für die AAS ausübt, noch die Absicht dazu hat. Seine Rechte, ernannt in der Satzung der AAS, sind auf den formalen Sinn seiner Mitgliedschaft beschränkt. Seine Pflichten beinhalten nicht die Bedingung der aktiven Tätigkeit für die AAS.
   
        
Aktives Mitglied der AAS ist das Mitglied, dessen Grund für die Mitgliedschaft sein Wille ist, im Rahmen und zum Nutzen der AAS eine aktive Tätigkeit auszuüben und dies auch tut. In diesem Fall sind seine Rechte und Pflichten vollständig im Wortlaut der Satzung beschrieben. Nach mindestens einem Jahr der Tätigkeit kann dieses Mitglied ein Höfling werden.

        Der Grundmitgliedsbeitrag des Mitgliedes kann nicht niedriger als 1% seines Jahreseinkommens sein, mindestens jedoch in der festgesetzten Mindesthöhe. Die Höchstgrenze ist nicht eingeschränkt. 
        Das Mitglied der AAS hat das Recht (jedoch nicht die Pflicht) am Treffen der Hoflingsversammlung teilzunehmen.

b) der Hofstaat des Fürstenhofes der AAS
   
         Der Hofstaat ist die höhere Form der Mitgliedschaft in der AAS. Hofling kann das Mitglied werden, welches für die AAS mindestens ein Jahr aktiv gearbeitet hat. Den Vorschlag für die Aufnahme des Mitgliedes als Hofling reicht der persönliche Gestor nach Wunsch des Mitglieds ein.

            Dem Hofling, welcher für die AAS eine verdienstvolle Tätigkeit ausübt, kann der Grundmitgliedsbeitrag erlassen werden, entweder aufgrund seines Antrages oder direkt durch Entscheidung des Oberhauptes der AAS.
   
         Außer den Rechten und Pflichten eines Mitgliedes hat der Hofling die Pflicht, aktiv in der Hoflingsversammlung zu wirken.

 2. Adeltum
            Das Mitglied, welches die Bedingungen für die Erneuerung oder Bestätigung oder die Zuerkennung des Adeltitels erfüllt, wird in einer feierlichen Zeremonie zum Adligen ernannt, mit allen Privilegien, welche ihm aus diesem Titel zukommen.
   
     Jedes Mitglied der AAS, dem der Adelstitel erneuert, bestätigt, bzw. zuerkannt wurde, wird durch die Vermittlung der IGuHZ der AAS in den Adelsstand des Fürstenhofes der AAS eingereiht. Dazu ist es notwendig, das Fürstendekret über die Erneuerung oder Bestätigung seines Adeltitels, bzw. der Nobilitierung, herausgegeben vom Oberhaupt des Fürstenhofes der AAS vorzulegen.
   
     Auf der Grundlage dessen wird der Eintrag in das Adelsregister der AAS vorgenommen, welches veröffentlicht wird.

        Ein Adeliger, der gleichzeitig Hofling des Fürstenhofes der AAS ist, kann Gestor für neue Mitglieder der AAS werden.

3. Ritterschaft
Mitgliedschaft im Rat des Goldenen Drachen (kurze Information).

            Der Orden des Goldenen Drachen ist der Hausorden des Fürstenhofes der AAS, konstituiert auf der Grundlage der historischen Tradition des Fürstengeschlechts Radziwill-Anoschkin. Der Orden hat 3 Grade:

            - III. Grad: bronzenes Kreuz des Ordens des Goldenen Drachens (grundlegender, niedrigster Grad),
   
         - II. Grad: silbernes Kreuz des Ordens des Goldenen Drachens,
   
         - I. Grad: goldenes Kreuz des Ordens des Goldenen Drachens.

            Das Ordensband ist ein Band mit goldener Umrandung, begrenzt durch zwei blaue Streifen.

            Jedes Mitglied des Ordens des Goldenen Drachens ist ein Ritter, bzw. eine Dame des Ordens und gehört in den Ritterstand. Gleichzeitig wird es Hofling und Mitglied des AAS. Das Ordenskreuz des Adeligen ist mit einer Krone ergänzt.

            Der Orden wird für Verdienste für die AAS und gesellschaftliche Verdienste erteilt, und das allmählich vom niedrigsten Grad bis zum höchsten.
   
         Auch ein Nichtadeliger kann Mitglied des Ordens sein. Bei der Zuerkennung des höchsten Grades ist der Nichtadelige ohne Beantragung in den erblichen Adelsstand nobilitiert und bei Adeligen wird diesem ein höherer Adelstitel zuerkannt.


(c) AZS, Oktober 2002