ARISTOKRATISCHE ASSOZIATION der SLOWAKEI
Mitglieder - Aufnahmeprotokoll
Mitgliederstrukur der AAS
0. Freiwillige der AAS
Freiwilliger der AAS kann jeder sein, der bei der Erreichung der Ziele der
AAS selbstlos helfen, dabei aber nicht an Mitgliederpflichten gebunden sein möchte.
Zur Evidenz als Freiwilliger der AAS genügt seine kostenfreie Registrierung im
AAS. Als Zeichen der Zugehörigkeit zur AAS kann er sich (muß aber nicht) das
patinierte Abzeichen der AAS kaufen.
Auf der Grundlage der Registrierung spricht die AAS den Freiwilligen je
nach aktueller Notwendigkeit an und bietet ihm direkte Beteiligung an ihren Tätigkeiten
an.
Die Freiwilligen der AAS ist die zahlreichste und besonders gebrauchte
Gruppe im Rahmen der Mitgliederstruktur der AAS und für die AAS ist sie das
wichtige Glied der Verbindung zur Öffentlichkeit.
1. Mitgliedschaft
Mitglied der AAS wird jeder, der erfolgreich die Aufnahmehandlung
durchschritten und bei der Aufnahmezeremonie das Aufnahmedekret mit der
Registriernummer, das AAS–Abzeichen und den Mitgliedsausweis bekommen hat.
Das Mitglied der AAS ist im Mitdliedsregister registriert. Diese
Registrierung ist unvermeidliche Bedingung für die spätere Erneuerung oder
Beglaubigung des Adelsstandes, bzw. für die Nobilitierung.
Der Grundmitgliedsbeitrag des Mitgliedes kann nicht niedriger als 1%
seines Jahreseinkommens sein, mindestens jedoch in der festgesetzten
Mindesthöhe. Die Höchstgrenze ist nicht eingeschränkt.
Das Mitglied der
AAS hat das Recht (jedoch nicht die Pflicht) am Treffen der Hoflingsversammlung
teilzunehmen.
Dem
Hofling, welcher für die AAS eine verdienstvolle Tätigkeit ausübt, kann der
Grundmitgliedsbeitrag erlassen werden, entweder aufgrund seines Antrages oder
direkt durch Entscheidung des Oberhauptes der AAS.
Außer den Rechten und Pflichten eines Mitgliedes hat der Hofling die
Pflicht, aktiv in der Hoflingsversammlung
zu wirken.
2. Adeltum
Das Mitglied, welches die Bedingungen für die Erneuerung oder Bestätigung
oder die Zuerkennung des Adeltitels erfüllt, wird in einer feierlichen
Zeremonie zum Adligen ernannt, mit allen Privilegien, welche ihm aus diesem
Titel zukommen.
Jedes Mitglied der AAS, dem der Adelstitel erneuert, bestätigt, bzw.
zuerkannt wurde, wird durch die Vermittlung der IGuHZ der AAS in den Adelsstand
des Fürstenhofes der AAS eingereiht. Dazu ist es notwendig, das Fürstendekret
über die Erneuerung oder Bestätigung seines Adeltitels, bzw. der
Nobilitierung, herausgegeben vom Oberhaupt des Fürstenhofes der AAS vorzulegen.
Auf der Grundlage dessen wird der Eintrag in das Adelsregister der AAS
vorgenommen, welches veröffentlicht wird.
Ein Adeliger, der gleichzeitig Hofling des Fürstenhofes der AAS ist, kann Gestor für neue Mitglieder der AAS werden.
3. Ritterschaft
Mitgliedschaft im Rat des Goldenen Drachen (kurze
Information).
Der Orden des Goldenen Drachen ist der Hausorden des Fürstenhofes der AAS, konstituiert auf der Grundlage der historischen Tradition des Fürstengeschlechts Radziwill-Anoschkin. Der Orden hat 3 Grade:
- III. Grad: bronzenes Kreuz des Ordens des Goldenen Drachens (grundlegender, niedrigster Grad),Das Ordensband ist ein Band mit goldener Umrandung, begrenzt durch zwei blaue Streifen.
Jedes Mitglied des Ordens des Goldenen Drachens ist ein Ritter, bzw. eine Dame des Ordens und gehört in den Ritterstand. Gleichzeitig wird es Hofling und Mitglied des AAS. Das Ordenskreuz des Adeligen ist mit einer Krone ergänzt.
Der Orden wird für Verdienste für die AAS und gesellschaftliche
Verdienste erteilt, und das allmählich vom niedrigsten Grad bis zum höchsten.
Auch ein Nichtadeliger kann Mitglied des Ordens sein. Bei der Zuerkennung
des höchsten Grades ist der Nichtadelige ohne Beantragung in den erblichen
Adelsstand nobilitiert und bei Adeligen wird diesem ein höherer Adelstitel
zuerkannt.
(c) AZS, Oktober 2002